Gebühren
Die Gebühren betragen 5.880 Euro pro Ausbildungsjahr
Die Bezahlung kann wahlweise in 12 Monatsraten
(01.08.-31.07.) à 490 Euro oder als reduzierter Jahresbeitrag in Höhe von 5.700
Euro erfolgen.
Die Studiengebühren für die optionalen Bachelor- und
Masterprogramme sind abhängig von der gewählten Hochschule und der Dauer des
Programms. Unser International Office wird Sie zu diesen Fragen gerne beraten.
Die oben genannten Gebühren gelten für Studierende aus Ländern der EU.
Studierende, die nicht aus Ländern der EU kommen, fordern bitte unsere separate
Infobroschüre an.
Zusätzliche Kosten:
- Anmeldegebühr: 150 Euro
- Prüfungsgebühren: 100 Euro pro Ausbildungsjahr
- Bücher: ca. 460 Euro
- Semesterbeitrag Studentenwerk Freiburg: 130 Euro pro
Studienjahr (Die Mitgliedschaft im Studentenwerk der Universität Freiburg ist
für alle Studierenden verpflichtend. Mit der Mitgliedschaft können folgende
Leistungen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden: Mensen und
Caféterien, Diebstahl-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, Semesterticket
(zum ermäßigten Preis von 73 Euro), Darlehenskasse, Härtefonds für Zuschüsse,
Wohnraumvermittlung, Allgemeine Sozialberatung, Nebenjobvermittlung)
- Notebook
- Einmalige Servicegebühr für W-Lan-Zugang: 50 Euro
- Auslagen für externe Veranstaltungen, eventuelle Auslandsaufenthalte, Sprachstudienaufenthalte, In- oder Auslandspraktika
Finanzierung
Bildungskredit
Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und
Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen
zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen.
Informationen erhalten Sie unter:
Tel. 022899 / 3 58-44 92
Fax 022899
/ 3 58-48 50
bildungskredit@bva.bund.de
www.bildungskredit.de
BAföG
Die Ausbildungen der ANGELL Akademie Freiburg sind
BAföG-förderungsfähig. Sie können sogenanntes „Schüler-BAföG" beim
BAföG-Amt am Wohnort der Eltern beantragen.
Auf den BAföG-Internet-Seiten des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung können Sie sich einen Überblick über das
Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und
Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen für die Antragstellung
erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln.
Bitte beachten Sie bei der Praktikumsplanung, dass das
BAföG-Amt Auslandspraktika – im Gegensatz zu Inlandspraktika – nicht fördert. Das
heißt, Studierende, die BAföG erhalten, müssen bei Auslandspraktika damit
rechnen, dass sie in diesem Zeitraum kein BAföG erhalten.
Hotline: 0800 / 2 23 63 41
Mo - Fr 08.00 - 20.00 Uhr
Sa 10.00 - 14.00 Uhr
www.das-neue-bafoeg.de
www.bafoeg-rechner.de
Studienkredit
In Anlehnung an den Studienkredit der KfW, haben wir mit der Volksbank
Freiburg ein ähnliches Angebot erarbeitet. Es beinhaltet variable
Laufzeiten und Kreditbeträge mit Rückzahlung nach dem Studium und
niedrige Zinsen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Volksbank Freiburg unter Tel.: 0761/2182-1111